Der Antikörpernachweis
Der Nachweis neutralisierender Antikörper gegen das Tollwutvirus eignet sich nicht, um das Vorliegen einer Tollwutinfektion festzustellen bzw. auszuschließen. Allerdings lässt sich bei geimpften Tieren bzw. Menschen durch die Bestimmung des Titers an neutralisierenden Antikörpern im Serum feststellen, ob ein wirksamer Schutz gegen Tollwut vorliegt. Ein Titer von 0.5 IU/ml Serum oder höher wird bei Mensch und Tier allgemein als schützend vor einer Erkrankung angesehen.
Titer zwischen dem unteren Testlimit (~0,03 IU/ml) und dem international anerkannten Grenzwert von 0,5 IU/ml zeigen eine Reaktion gegenüber einer Impfung an (positives Ergebnis). Allerdings kann bei diesen Titern keine Aussage über den Schutz gegen die Tollwut gemacht werden.
Titer zwischen dem unteren Testlimit (~0,03 IU/ml) und dem international anerkannten Grenzwert von 0,5 IU/ml zeigen eine Reaktion gegenüber einer Impfung an (positives Ergebnis). Allerdings kann bei diesen Titern keine Aussage über den Schutz gegen die Tollwut gemacht werden.
Für die Einreise muss der Titer von mindestens 0,5 IU/ml erreicht werden.
Um Fehlinterpretationen im Zusammenhang mit „positiven„ Befunden unterhalb von 0,5 IU/ml vorzubeugen wird der folgende Befundbaustein eingefügt:
„Antikörper gegen Tollwutvirus waren nachweisbar (positiv). Der gemessene Antikörpertiter liegt unterhalb von 0,5 IU/ml und lässt daher keinen Rückschluss über das Vorliegen einer protektiven Immunität bei dem getesteten Tier zu. Ein Antikörpertiter von 0,5 IU/ml oder höher nach Impfung zeigt gemäß den Richtlinien der WHO/WOAH einen Schutz vor Tollwut an.“